Allgemeine Geschäftsbedingungen //

Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für THE UNDERGROUND KITCHEN OG mit Sitz in Graz nachfolgend TUK genannt.

 
Leistung
TUK verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Sie verpflichtet sich eine Veranstaltung zeitgerecht und in mängelfreiem Zustand durchzufahren. Bei der Auswahl von Speisen, Getränken und Infrastruktur wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt.
 
Auftragsbestätigung
Ein Auftrag mit TUK kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Spätestens mit der schriftlichen Auftragsbestätigung an TUK kommt der Auftrag zustande. Allfällige, unabsehbare, über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.
 
Unkostenbeitrag
In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite, detaillierte Offerte und kommt ein Vertrag später nicht zustande, ist TUK berechtigt, für Ihre Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Offerten eine Unkostenentschädigung gemäß Aufwand und Spesen zu fordern. Ebenso wird ein vom Kunden gewünschtes Probeessen gesondert verrechnet. Stornierungen von verbindlich reservierten Daten sind kostenpflichtig in der Höhe der entstandenen Kosten.
 
Geringfügige Änderungen
TUK behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie z. B. aufgrund fehlender Waren auf dem Markt oder massiv erhöhter Angebotspreise, ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung, nach Absprache mit dem Kunden, geringfügig zu ändern und verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.
 
Änderungen / Gästeanzahl
Eine Änderung eines bereits bestätigten Angebotes muss mindestens 10 Tage, mündlich oder schriftlich, vor Veranstaltung erfolgen, danach kann es zu Umkosten kommen. Die Finale Gästeanzahl der Veranstaltung muss spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung ,schriftlich oder mündlich, übermittelt werden. Bei Änderung von mehr als 10% der Gästeanzahl und bei nachträglichen Änderungen oder Unterschreitung der Gästeanzahl hat TUK das Recht, die ursprünglich vereinbarte Leistung bzw. Gästeanzahl in Rechnung zu stellen.
 
Stornierung von Veranstaltungen
Bei Stornierung einer Veranstaltung nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
15-10 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Leistungen
9-5 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Leistungen
4-1 Tag vor Veranstaltung: 100% der vereinbarten Leistungen
 
Zahlung
Die Gesamtkosten der Veranstaltung, welcher der Rechnung zu entnehmen sind, müssen bis spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung an TUK entrichtet werden.
 
Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus einem Vertrag mit TUK ist Graz. Graz, Steiermark November 2022